Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten privaten Absicherungen – und gleichzeitig eine der meistmissverstandenen. Wann zahlt sie wirklich? Welche Fallstricke gibt es? Und worauf müssen Sie beim Abschluss achten? Dieser Artikel gibt ehrliche Antworten.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Das ist die entscheidende Definition in fast allen BU-Verträgen.
Wichtig: Der konkrete Beruf zählt
Die BU-Versicherung schaut auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, nicht auf irgendeine Tätigkeit. Ein Chirurg, der wegen einer Handerkrankung nicht mehr operieren kann, ist berufsunfähig – auch wenn er theoretisch noch einen Schreibtischjob machen könnte.
Wann zahlt die BU-Versicherung?
Die Leistungspflicht tritt ein, wenn Sie:
- Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können
- Diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate oder länger andauert
- Die BU durch einen Arzt attestiert wurde
- Alle Wartezeiten (meist 3–6 Monate nach Vertragsbeginn) erfüllt sind
Die häufigsten Ursachen für BU-Leistungen in Deutschland:
| Ursache | Anteil (ca.) |
|---|---|
| Psychische Erkrankungen (Depression, Burnout) | ca. 30 % |
| Erkrankungen des Bewegungsapparats | ca. 21 % |
| Krebs und bösartige Neubildungen | ca. 18 % |
| Herz- und Gefäßerkrankungen | ca. 10 % |
| Unfälle | ca. 8 % |
| Sonstige | ca. 13 % |
Wann zahlt die BU NICHT?
Das ist mindestens genauso wichtig. Die BU zahlt in folgenden Fällen nicht:
1. Vorerkrankungen (Risikoausschlüsse)
Beim Abschluss müssen Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Vorerkrankungen werden als Risikoausschlüsse im Vertrag festgehalten – für diese Erkrankungen besteht dann kein Versicherungsschutz. Wer beim Antrag mogelt, riskiert, dass die gesamte Versicherung im Leistungsfall unwirksam ist.
2. Abstrakte Verweisung (bei schlechten Verträgen)
Ältere oder günstige Verträge enthalten eine sogenannte abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen, auch wenn Sie diese noch nie ausgeübt haben. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält!
Warnung: Abstrakte Verweisung
Verträge mit abstrakter Verweisung sind wertlos. Der Versicherer kann Sie z.B. als Chirurg auf einen Bürojob verweisen und zahlt nichts. Bestehen Sie auf einem Vertrag ohne diese Klausel – alle guten BU-Versicherer bieten das heute an.
3. Obliegenheitsverletzungen
Wenn Sie Ihren Versicherer nicht rechtzeitig informieren, ärztliche Behandlungen verweigern oder falsche Angaben machen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
4. Beginn vor Versicherungsstart / Wartezeit
Erkrankungen, die vor Versicherungsbeginn bestanden oder während der Wartezeit auftraten, sind ausgeschlossen.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Als Faustregel: Die BU-Rente sollte 70–80 % Ihres Nettoeinkommens betragen. Mindestens jedoch so viel, dass alle laufenden Kosten (Miete, Kredit, Lebenshaltung) gedeckt sind. Vergessen Sie nicht: Im BU-Fall fallen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung weg.
Beispiel: Beamter vs. Angestellter
Beamte erhalten im Dienstunfähigkeitsfall eine staatliche Versorgung, die je nach Dienstalter variiert. Eine eigene BU ist trotzdem empfehlenswert, besonders in den ersten Dienstjahren. Beachten Sie: Für Beamte gibt es spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln in guten BU-Verträgen.
Worauf beim Abschluss achten?
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1Keine abstrakte VerweisungMuss vertraglich ausgeschlossen sein. Kein seriöser Anbieter nutzt sie mehr, aber prüfen Sie es trotzdem.
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250 %-KlauselBU-Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit – und nicht erst ab 75 % wie bei manchen günstigen Verträgen.
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3NachversicherungsgarantieErlaubt Ihnen, die BU-Rente bei Lebensereignissen (Heirat, Kind, Gehaltserhöhung) ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
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4Laufzeit bis 67Absichern bis zum Renteneintrittsalter. Kürzere Laufzeiten sparen Prämie, lassen aber eine gefährliche Lücke offen.
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5Gesundheitsfragen ehrlich ausfüllenFalsche Angaben können den gesamten Versicherungsschutz nichtig machen. Im Zweifelsfall mit einem Makler vorab klären.