„Sind Sie Makler oder Vertreter?" – diese Frage wird selten gestellt, ist aber enorm wichtig. Denn der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter ist fundamental – und entscheidet darüber, wessen Interessen Ihr Berater eigentlich vertritt.
Der Versicherungsvertreter: im Auftrag der Versicherung
Ein Versicherungsvertreter (auch: Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagent) arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften. Er vertritt rechtlich die Versicherung, nicht Sie als Kunden.
- Er kann nur Produkte der Gesellschaft(en) anbieten, für die er tätig ist
- Sein Ziel: Möglichst viele Verträge für „seine" Versicherung abschließen
- Typische Beispiele: Allianz-Vertreter, ERGO-Vertreter, Sparkassen-Versicherung
- Er haftet nicht für eine Falschberatung in gleicher Weise wie ein Makler
Mehrfachagent: nicht dasselbe wie Makler
Manche Vertreter arbeiten für mehrere Gesellschaften – das macht sie zum „Mehrfachagenten", aber noch nicht zum Makler. Sie sind immer noch gebundene Vertreter dieser Gesellschaften und können keine wirklich marktweite Beratung anbieten.
Der Versicherungsmakler: in Ihrem Auftrag
Ein Versicherungsmakler arbeitet rechtlich gesehen als treuhänderischer Sachwalter des Kunden (BGH-Urteil). Das bedeutet:
- Er ist keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet
- Er muss den gesamten Markt vergleichen und das beste Angebot für Sie heraussuchen
- Er haftet für Falschberatung – und muss dafür eine eigene Berufshaftpflicht haben
- Er begleitet Sie im Schadenfall und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung
- Er ist verpflichtet, Ihre individuelle Situation zu analysieren und zu dokumentieren
MBO Maklerhaus: 100 % unabhängig
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler mit Zulassung nach §34d GewO, eingetragen bei der IHK Köln. Wir sind keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet und vergleichen über 600 Anbieter. Unsere Berufshaftpflicht läuft über die ERGO Versicherung AG.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter |
|---|---|---|
| Vertritt rechtlich | Den Kunden | Die Versicherungsgesellschaft |
| Produktauswahl | Gesamter Markt (600+) | Nur eigene Gesellschaft(en) |
| Beratungshaftung | Vollständige Haftung | Eingeschränkt |
| Pflicht zur Dokumentation | Ja (§61 VVG) | Ja, aber eingeschränkter |
| Schadenunterstützung | Aktive Interessenvertretung | Weiterleitung an Versicherung |
| Vergütung | Provision vom Versicherer | Provision vom Versicherer |
| Zulassung | §34d GewO, IHK-Eintrag | §34d GewO, IHK-Eintrag |
Warum kostet der Makler nichts extra?
Eine häufige Frage: „Was kostet mich der Makler?" Die Antwort: In der Regel nichts direkt. Makler erhalten – wie Vertreter auch – eine Provision vom Versicherer, wenn ein Vertrag zustande kommt. Diese Provision ist im Beitrag eingepreist und würde auch anfallen, wenn Sie direkt bei der Versicherung abschließen würden.
Der Unterschied: Sie erhalten für denselben oder niedrigeren Beitrag eine unabhängige Beratung, einen Marktvergleich und einen Anwalt in eigener Sache.
Woran erkenne ich einen echten Makler?
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1IHK-Registrierung prüfenJeder zugelassene Makler ist im Vermittlerregister der DIHK eingetragen. Prüfbar unter: vermittlerregister.info
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2Zulassung nach §34d GewOMuss im Impressum stehen. Bei uns: §34d, §34c, §34i, §34f – für alle Bereiche zugelassen.
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3BerufshaftpflichtversicherungPflicht für Makler. Schützt Sie bei Falschberatung. Bei uns: ERGO Versicherung AG.
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4Marktweiter VergleichEchte Makler zeigen Ihnen Angebote verschiedener Gesellschaften und erklären, warum welches das beste ist.