Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern – wir finden den besten Schutz aus 600+ Anbietern.
Jede Beratung ist individuell – wir finden die beste Lösung für Ihre Situation.
GmbH-Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft und Dritten persönlich. Schon ein Fehler kann zu Millionenforderungen führen.
Fehlinvestition des Geschäftsführers: Gesellschaft erlitt 800.000 € Schaden – D&O Versicherung übernahm die Schadensersatzforderung.
Die D&O deckt sowohl Ansprüche der Gesellschaft gegen ihre Manager (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung).
Insolvenzverwalter klagte Geschäftsführer auf 1,2 Mio. € Schadensersatz – D&O übernahm Abwehr und Zahlung.
Auch Aufsichtsräte, Beiräte und Vereinsvorstände können persönlich haften. Eine D&O schützt alle Organmitglieder.
Aufsichtsrat eines Vereins haftete für falsche Finanzentscheidung: 180.000 € Klage – D&O verteidigte erfolgreich.
D&O schützt die Führungsebene – diese Seiten sichern das gesamte Unternehmen.
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Kein Callcenter, kein Chatbot – Sie haben immer denselben Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt.
Im Ernstfall kämpfen wir für Sie – nicht gegen Sie. Wir koordinieren den Schaden und setzen Ihre Ansprüche durch.
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