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Schadenfall melden: Was tun, wenn der Schaden da ist?

📅 Juni 2026·⏱ 6 Min. Lesezeit·André Böttcher

Der Schaden ist da – und jetzt? Viele Versicherungsnehmer machen im Ernstfall Fehler, die ihre Erstattung gefährden oder verzögern. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie sofort tun müssen, welche Fristen gelten und wie wir als Ihr Makler Sie dabei unterstützen.

Schritt 1: Sofortmaßnahmen ergreifen

Unabhängig von der Versicherung gilt: Zunächst die Situation sichern und Schlimmeres verhindern. Das nennt man Schadenminderungspflicht – Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden nicht unnötig anwachsen zu lassen.

  • Bei Feuer: Feuerwehr rufen (112), Gebäude verlassen
  • Bei Einbruch: Polizei rufen (110), nichts anfassen (Spurensicherung)
  • Bei Wasserschaden: Haupthahn abdrehen, Wasser aufnehmen
  • Bei Unfall: Erste Hilfe, Polizei, Fotos der Unfallstelle
  • Bei Sturmschaden: Notabdichtung, provisorische Reparaturen

Wichtig: Nichts voreilig wegwerfen!

Beschädigte Gegenstände oder Materialien sollten Sie aufbewahren, bis der Sachverständige oder die Versicherung sie begutachtet hat. Wer vorschnell aufräumt und Beweise vernichtet, riskiert eine Ablehnung der Erstattung.

Schritt 2: Schaden dokumentieren

Bevor Sie irgendetwas bereinigen: Alles fotografieren und filmen. Diese Dokumentation ist Ihr wichtigstes Beweismittel.

  • Fotos aus verschiedenen Perspektiven
  • Nahaufnahmen der Schäden
  • Datum und Uhrzeit der Fotos notieren (meist automatisch in Metadaten)
  • Zeugen notieren (Name, Kontaktdaten)
  • Polizeiliche Akten-/Vorgangsnummer notieren (bei Einbruch, Unfall)

Schritt 3: Schaden melden – aber wann und wie?

Jetzt kommt die eigentliche Schadensmeldung. Die Fristen sind je nach Versicherungsart unterschiedlich:

VersicherungsartMeldefristBesonderheiten
HausratversicherungUnverzüglich, spätestens 1 WocheBei Einbruch: sofort Polizei einschalten
WohngebäudeversicherungUnverzüglichNotmaßnahmen sofort einleiten
Kfz-HaftpflichtUnverzüglich, spätestens 1 WocheUnfallbericht sofort aufnehmen lassen
HaftpflichtversicherungUnverzüglich nach KenntnisKeine Ansprüche direkt anerkennen!
RechtsschutzversicherungVor Beauftragung eines Anwalts!Erst Deckungszusage einholen
BerufsunfähigkeitSobald BU festgestelltÄrztliche Atteste sammeln

Haftpflicht: Niemals Ansprüche anerkennen!

Wenn Sie jemanden geschädigt haben und haftpflichtig sind: Erkennen Sie KEINE Ansprüche an und zahlen Sie NICHTS direkt an den Geschädigten. Das ist Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung. Wer eigenständig zahlt, verliert möglicherweise den Versicherungsschutz.

Schritt 4: Als MBO-Kunde – einfach uns anrufen

Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Schadensabwicklung für Sie. Das ist einer der größten Vorteile gegenüber dem Direktabschluss: Sie müssen sich nicht alleine mit dem Versicherer auseinandersetzen.

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    Uns anrufen oder über das Schadenformular meldenWir kümmern uns um die Weiterleitung an den richtigen Versicherer und die korrekte Schadensaufnahme.
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    Fotos und Unterlagen übermittelnWir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen die jeweilige Versicherung benötigt.
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    Gutachter-TerminBei größeren Schäden kommt ein Sachverständiger. Wir begleiten Sie bei diesem Termin oder beraten Sie vorab.
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    Abwicklung und AuszahlungWir verfolgen den Status Ihrer Schadensmeldung und intervenieren wenn nötig bei der Versicherung.

Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten zu widersprechen:

  • Widerspruch einlegen: Schriftlich, mit Begründung und Belegen
  • Ombudsmann einschalten: Kostenlose Schlichtungsstelle für Versicherungsstreitigkeiten
  • Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls vorhanden, können Sie rechtliche Schritte einleiten
  • Makler einschalten: Wir kennen die Bedingungen und können oft mehr durchsetzen als Kunden allein

Schaden melden – wir kümmern uns

Als Ihr Makler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Versicherung. Nutzen Sie unser Schadenformular oder rufen Sie uns direkt an.